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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vector Labs

§ 1 Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Vector Labs UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Planung, Lieferung, Aufbau, Betrieb (Operating) und Abbau.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss


Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Durchführung der Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang


Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige Geräte einzusetzen, sofern dies technisch erforderlich oder sinnvoll ist.

§ 4 Preise


Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen (Allgemein)


Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Voraus- und Abschlagszahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB).

Der Auftragnehmer kann Leistungen bei ausbleibender Zahlung verweigern.

§ 6 Besondere Zahlungsregelungen nach Leistungsart


6.1 Vermietung von Technik (Dry Hire)


100 % der Mietkosten sind grundsätzlich vor Übergabe der Technik fällig.

Alternativ kann eine Kaution verlangt werden.

Ohne vollständige Zahlung erfolgt keine Herausgabe der Mietgegenstände.

Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe.

6.2 Full-Service (inkl. Aufbau, Betreuung, Operating)


30–50 % Anzahlung bei Auftragserteilung

30–50 % vor Veranstaltungsbeginn

Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltung

Bei Projekten mit längerer Laufzeit: Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt

6.3 Zusatzkosten


Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:

Verlängerung von Einsatzzeiten (Overtime)

Zusatzpersonal / Wartezeiten

spontane Leistungsänderungen

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge (falls vereinbart)

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber hat insbesondere:

geeignete Stromversorgung bereitzustellen

Zugang zu Veranstaltungsorten zu gewährleisten

notwendige Genehmigungen einzuholen

für Sicherheit und Witterungsschutz zu sorgen

§ 8 Gefahrübergang und Haftung bei Miete


Bei Vermietung geht die Gefahr mit Übergabe auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Technik während der Mietzeit.

§ 9 Haftung


Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Witterung und höhere Gewalt


Bei witterungsbedingten Risiken (z. B. Sturm, Regen) kann der Auftragnehmer den Betrieb aus Sicherheitsgründen einstellen.
Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
Höhere Gewalt entbindet beide Parteien von Leistungspflichten.

§ 11 Stornierung


Sofern nicht anders vereinbart:

bis 30 Tage vorher: 30 %

bis 14 Tage vorher: 50 %

bis 7 Tage vorher: 80 %

ab 3 Tage vorher: 100 %

jeweils bezogen auf die Auftragssumme.

§ 12 Eigentumsvorbehalt


Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 13 Schlussbestimmungen


Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt deutsches Recht.

Vector Labs UG

Meißen, den 31.03.2026

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