
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vector Labs
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Vector Labs UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Planung, Lieferung, Aufbau, Betrieb (Operating) und Abbau.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Durchführung der Leistung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige Geräte einzusetzen, sofern dies technisch erforderlich oder sinnvoll ist.
§ 4 Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§ 5 Zahlungsbedingungen (Allgemein)
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Voraus- und Abschlagszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB).
Der Auftragnehmer kann Leistungen bei ausbleibender Zahlung verweigern.
§ 6 Besondere Zahlungsregelungen nach Leistungsart
6.1 Vermietung von Technik (Dry Hire)
100 % der Mietkosten sind grundsätzlich vor Übergabe der Technik fällig.
Alternativ kann eine Kaution verlangt werden.
Ohne vollständige Zahlung erfolgt keine Herausgabe der Mietgegenstände.
Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe.
6.2 Full-Service (inkl. Aufbau, Betreuung, Operating)
30–50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
30–50 % vor Veranstaltungsbeginn
Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltung
Bei Projekten mit längerer Laufzeit: Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt
6.3 Zusatzkosten
Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:
Verlängerung von Einsatzzeiten (Overtime)
Zusatzpersonal / Wartezeiten
spontane Leistungsänderungen
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge (falls vereinbart)
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere:
geeignete Stromversorgung bereitzustellen
Zugang zu Veranstaltungsorten zu gewährleisten
notwendige Genehmigungen einzuholen
für Sicherheit und Witterungsschutz zu sorgen
§ 8 Gefahrübergang und Haftung bei Miete
Bei Vermietung geht die Gefahr mit Übergabe auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Technik während der Mietzeit.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Witterung und höhere Gewalt
Bei witterungsbedingten Risiken (z. B. Sturm, Regen) kann der Auftragnehmer den Betrieb aus Sicherheitsgründen einstellen.
Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
Höhere Gewalt entbindet beide Parteien von Leistungspflichten.
§ 11 Stornierung
Sofern nicht anders vereinbart:
bis 30 Tage vorher: 30 %
bis 14 Tage vorher: 50 %
bis 7 Tage vorher: 80 %
ab 3 Tage vorher: 100 %
jeweils bezogen auf die Auftragssumme.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 13 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt deutsches Recht.
Vector Labs UG
Meißen, den 31.03.2026