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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vector Labs

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Vector Labs UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über:

 

  • Dienstleistungen im Bereich Lichtdesign, Lichtoperating, Preprogramming und Visualisierung

  • Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire und Full-Service)

  • Softwarelösungen sowie Produkt- und Konzeptentwicklung
     


Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

 

 

§ 3 Leistungsumfang

 

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

Der Auftragnehmer ist berechtigt:

 

  • Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen

  • technisch gleichwertige Geräte einzusetzen
     

sofern dies den Vertragszweck nicht beeinträchtigt.

§ 4 Preise

 

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet, insbesondere:

 

  • Mehraufwand durch Änderungen

  • zusätzliche Proben / Programmierzeit

  • Reisekosten, Spesen, Übernachtungen

 

§ 5 Zahlungsbedingungen (Allgemein)

 

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt:

 

  • Vorauszahlungen zu verlangen

  • Abschlagsrechnungen zu stellen

 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB).

Der Auftragnehmer kann Leistungen bei ausbleibender Zahlung verweigern.

 

 

§ 6 Besondere Zahlungsregelungen nach Leistungsart

 

6.1 Vermietung (Dry Hire)

 

  • 100 % der Mietkosten sind grundsätzlich vor Übergabe der Technik fällig

  • Eine Kaution kann verlangt werden

  • Eine Herausgabe der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang

  • Die Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe

 

6.2 Full-Service (inkl. Aufbau, Betreuung, Operating)

  • 30–50 % Anzahlung bei Auftragserteilung

  • 30–50 % vor Veranstaltungsbeginn

  • Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltung

  • Bei Projekten mit längerer Laufzeit können Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart werden

6.3 Zusatzkosten

 

Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:

 

  • Verlängerung von Einsatzzeiten (Overtime)

  • Zusatzpersonal / Wartezeiten

  • spontane Leistungsänderungen

  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge (falls vereinbart)

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat insbesondere:

  • erforderliche Infrastruktur bereitzustellen (Strom, Rigging, Netzwerk etc.)

  • Zugang zu allen relevanten Bereichen zu gewährleisten

  • Einholung aller erforderlichen Genehmigungen

  • Sicherheitsvorschriften einzuhalten

  • Witterungsschutz sicherzustellen

 

§ 8 Gefahrübergang und Haftung bei Miete

 

Bei Vermietung geht die Gefahr mit Übergabe auf den Auftraggeber über.

Der Auftraggeber haftet für:
 

  • Verlust

  • Diebstahl

  • Beschädigung
     

unabhängig vom Verschulden (außer bei nachweislichem Fremdverschulden).

 

§ 9 Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet:
 

  • unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
     

In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 


Eine Haftung für:
 

  • entgangenen Gewinn

  • Produktionsausfälle

  • Folgeschäden
     

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 10 Witterung und höhere Gewalt

 

Bei witterungsbedingten Risiken (z. B. Sturm, Regen) kann der Auftragnehmer den Betrieb aus Sicherheitsgründen einstellen.

Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

Höhere Gewalt entbindet beide Parteien von Leistungspflichten.

 

§ 11 Stornierung / Rücktritt durch den Auftraggeber

 

Sofern nicht anders vereinbart

 

11.1

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor Leistungsbeginn schriftlich stornieren. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Stornierung beim Auftragnehmer.

 

11.2

Im Falle einer Stornierung ist der Auftraggeber verpflichtet, folgende pauschale Ausfallvergütung zu zahlen:

 

  • bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 30 % der Auftragssumme

  • bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % der Auftragssumme

  • bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 80 % der Auftragssumme

  • weniger als 3 Kalendertage vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Auftragssumme

 

11.3

Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzeptionsarbeit, Programmierung, Vorbereitung, Visualisierung) werden unabhängig von der Stornierung in voller Höhe berechnet.

 

11.4

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

11.5

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen über die Pauschalen hinausgehenden Schaden geltend zu machen, sofern dieser nachweisbar ist.

 

11.6

Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung mit anschließender Neubuchung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

 

Alle vom Auftragnehmer erstellten Inhalte (z. B. Lichtdesigns, Showfiles, Visualisierungen, Software, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt.

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber:

 

  • ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht

  • ausschließlich für den vereinbarten Zweck
     

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Wiederverwendung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

 

§ 13 Software und Entwicklung

Bei Softwarelösungen und Entwicklungen gilt:
 

  • Es wird kein Anspruch auf Quellcodeübertragung eingeräumt, sofern nicht vereinbart

  • Support, Updates oder Wartung sind nicht enthalten, sofern nicht vereinbart

  • Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Kompatibilität mit Drittsystemen

 

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

§ 15 Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
 

  • Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen

  • die Durchführung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist

  • der Auftraggeber Mitwirkungspflichten verletzt
     

Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

 

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

 

 

Vector Labs UG

Meißen, den 19.04.2026

 

Datenschutz, CRM

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